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Am 14.10.2019 veröffentlichte die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) ein Konzept zur Bußgeldzumessung in Verfahren gegen Unternehmen. Damit ist nunmehr endlich klar, mit welchen Bußgeldern Webseitenbetreiber bei Datenschutzverstößen rechnen müssen.
Grundsätzliches zum Bußgeldkonzept der DSK
Allgemein bekannt ist, dass bei Verstößen gegen die DSGVO bis zu zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes als Strafe verhängt werden können. Bei schwereren Verstößen droht sogar das Doppelte. Unklar war bislang jedoch, welche Höhe ein Bußgeld im konkreten Einzelfall haben könnte. Das Konzept der DSK ändert dies nun und gibt den deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden eine einheitliche und konkrete Berechnungsgrundlage an die Hand. Außerdem soll das Konzept ganz offensichtlich generalpräventiv auf Unternehmen einwirken und klarstellen, dass mit hohen Bußgeldern zu rechnen ist, wenn die Vorgaben der DSGVO nicht eingehalten werden.
Da das Konzept lediglich ein Modell und kein Gesetz ist, betrifft es nur Bußgeldverfahren gegen Unternehmen, die von deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden eingeleitet werden. Es entfaltet keine Bindungswirkung hinsichtlich der Festlegung von Geldbußen durch Gerichte.
Zudem kann das Konzept von der DSK jederzeit wieder aufgehoben, geändert oder erweitert werden. Ferner stellt es lediglich eine Übergangslösung bis zum endgültigen Erlass der Leitlinien zur Methodik der Festsetzung von Geldbußen durch