Eine Reihe neuer rechtlicher Weichenstellungen ermöglicht es, die marktbeherrschenden Strukturen, die die großen Tech-Unternehmen in vielen Bereichen der digitalen Welt aufgebaut haben, aufzubrechen. Damit werden fairere Startbedingungen für Anbieter:innen neuer Geschäftsmodelle geschaffen und die Bildung von Netzwerk-Monopolen wird verhindert. Handeln können sowohl die Startup-Unternehmen selbst als auch das Bundeskartellamt. Deutschland nimmt hier weltweit eine Vorreiter:innenrolle ein – und andere Länder schauen sehr genau auf die hiesigen Entwicklungen. Die neuen rechtlichen Instrumente sind aber auch risikobehaftet und kosten Zeit und Geld.
Startups als politisches Thema
Digitale Startups mit kreativen, neuen Geschäftsideen sind ein Lieblingsthema der Politik. Sie bereichern den Markt, fördern Innovation, kreieren moderne Arbeitsplätze – und scheitern leider allzu oft schon am Markteintritt. Denn oft schaffen sie es nicht, neben den verschiedensten Angeboten von Alphabet, Amazon, Apple, Meta und Microsoft überhaupt eine relevante Aufmerksamkeit für ihr neuartiges Angebot zu generieren.
Die großen Digitalkonzerne haben erfolgreich Strukturen etabliert, in denen das interne Cross Referencing und Cross Selling die Kund:innen fest an die Dienste innerhalb des eigenen Ökosystems bindet. So wird es innovativen Geschäftsideen und Angeboten erschwert, eine hinreichende Wahrnehmung zu erzielen und entsprechend Nutzer:innen für ein neues Produkt zu gewinnen. Die betreffenden Angebote mögen der Kundschaft zwar im Endeffekt eine sehr gute Lösung für ein Problem anbieten, erreichen diese aber oft gar nicht. Denn letztere ist im Kosmos der Angebote „ihrer“ Online-Gigant:innen kraft Self Preferencing faktisch weitgehend „locked in“ – häufig, ohne dass dies den Verbraucher:innen überhaupt bewusst ist. Convenience is key – und jeder Klick, den ich spare, wenn ich auf die bereits vorinstallierte Lösung zugreife, sichert dem etablierten Platzhirsch zusätzliche Marktanteile.
Vorherige Gesetze stammten aus einer analogen Zeit
Bei den bisher bereits zur Verfügung stehenden Mitteln des gewerblichen Rechtsschutzes (insbesondere Patentrecht und Markenrecht) und den Regelungen gegen den unlauteren Wettbewerb klafften aus der Perspektive kleinerer Unternehmen, die sich
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Quelle: https://onlinemarketing.de/digitalpolitik/neue-gesetze-deutschland-sonderstellung-kampf-big-tech