Das DMA zielt auf eine gerechtere und stärker wettbewerbsorientierte Gestaltung der Digital-Branche ab. Margrethe Vestager, Executive Vice President der Kommission, kündigte kürzlich auf der Konferenz des International Competition Network (ICN) an, dass die Europäische Union im Frühjahr 2023 mit der Durchsetzung des DMA beginnen werde. Zuvor hatte Vestager erklärt, dass die Kartellgesetzgebung, die ein neues Regelwerk zur Begrenzung der gegenwärtigen Macht von großen Tech-Unternehmen einführt, bereits im Oktober 2022 umgesetzt werden könnte. Sie sagte zudem beim ICN:
Das DMA wird im nächsten Frühjahr in Kraft treten und wir bereiten uns auf die Durchsetzung vor, sobald die ersten Benachrichtigungen eingehen.
Das Gesetz bedarf derzeit noch einer endgültigen Zustimmung des Rates und des Parlaments.
Welche Plattformen gelten laut DMA als Gatekeeper und was passiert, wenn sich diese nicht an die Regelungen halten?
Das DMA definiert Gatekeeper als Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von über 75 Milliarden Euro (82 Milliarden US-Dollar) und Eigentümer:innen einer sozialen Plattform oder App mit mindestens 45 Millionen monatlichen Usern. Unternehmen, die diese Kriterien erfüllen, derzeit zum Beispiel Meta, Twitter und TikTok, können im Fall eines Verstoßes gegen die DMA-Regeln mit Bußgeldern in Höhe von „bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Gesamtumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr“ rechnen. Zudem könnte die Gebühr im Wiederholungsfall auf 20 Prozent steigen. Wenn eine Plattform gute Gründe gegen ihre Einstufung als Gatekeeper vorbringen kann, hat sie die Möglichkeit, die Einstufung im Rahmen eines besonderen Verfahrens, das der Kommission die Überprüfung der vorgebrachten Gründe ermöglicht, anzufechten.
Gemäß dem DMA haben die sogenannten Gatekeeper drei Monate Zeit, ihren Status gegenüber der Kommission zu erklären. Anschließend müssen sich diese ein bis zwei Monate gedulden, bis sie eine Bestätigung von der EU erhalten. Diese Wartezeit in Kombination mit der verzögerten DMA-Durchsetzung könnte zur Folge haben, dass bis Ende 2023 keine Auseinandersetzungen zwischen der EU und Tech-Konzernen zustande kommen. Vestager erklärt hinsichtlich
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Quelle: https://onlinemarketing.de/digitalpolitik/gesetz-ueber-digitale-maerkte-dma